COP21 – Wozu dient diese Klimakonferenz

„Wenn die Entscheidung zwischen Freiheit
und Zwang als eine Zweckmäßigkeitsfrage
behandelt wird, die in jedem Einzelfall
besonders zu entscheiden ist, wird die
Freiheit fast immer den kürzeren ziehen. …

Friedrich August von Hayek, 1961

 

1. Einführung

1.1 UN-Klimakonferenzen
Vom 30.11. bis zum 11.12.2015 findet in Paris die UN-Klimakonferenz COP21 (Conference of the Parties) statt. 256px-Stamp_Germany_1995_Briefmarke_KlimakonventionDiese sogenannte ‚Vertragsstaatenkonferenz‘ ist das jährliche Treffen der aktuell 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention UNFCCC der Vereinten Nationen  (United Nations Framework Convention on Climate Change). [1] Die Konvention wurde im Jahr 1992 auf dem UN-Gipfel von Rio von 154 Staaten unterzeichnet  und die Vertragsstaatenkonferenz als ihr oberstes Entscheidungsgremium eingerichtet.
(Beteiligung auf deutscher Seite: Umweltminister Klaus Töpfer, IV. Kabinett Helmut Kohl )
„Einmal jährlich kommen die Vertragsstaaten zusammen, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern und den internationalen Klimaschutz voranzutreiben. Dafür können die Vertragsstaaten Zusätze …, aber auch eigenständige Abkommen, wie das Kyoto-Protokoll, verabschieden. Zudem trifft die Vertragsstaatenkonferenz wichtige Entscheidungen um ihren Auftrag zu erfüllen. Diese beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung von Klimamaßnahmen oder Technologieentwicklung und –transfer.“ [2]
Die erste UN-Klimakonferenz COB1 fand vom 28.März bis 7. April 1995 in Berlin statt. Teilnahme auf deutscher Seite: Umweltministerin Angela Merkel (V. Kabinett Kohl) [3]. Die Deutsche Bundespost hat zu diesem ‚besonderen‘ Anlass eine Sonderbriefmarke herausgegeben.

1.2 Green Climate Fund
Neben der Vertragsstaatenkonferenz ist der sogenannte Klimafonds GCF ( Green Climate Fund) eine der wichtigsten Institutionen der Klimarahmenkonvention. Der Fonds wurde 2011 auf Beschluss der UN-Klimakonferenz in Durban (COP17) mit dem Ziel gegründet, als ‚Hauptkanal‘ für mulilaterale Finanztransfers von Industrieländern in Entwicklungsländer zu fungieren.
Die Finanzierung von ‚Klimaprojekten‘ in diesen Ländern erfolgt sowohl über Zuschüsse, als auch durch konzessionäre Kreditvergabe. Dazu sollen die Industrieländer ab 2020 jährlich 100 Milliarden US$ zur Finanzierung von Klimamaßnahmen in Entwicklungsländern bereitstellen. Weitere Gelder sollen von privaten Investoren eingeworben werden. Der Green Climate Fund stellt somit eine von der UN kontrollierte (über)staatliche Investitionsbank dar. Sie ist völkerrechtlich eine eigenen Rechtsperson und genießt, ebenso wie dessen Funktionäre, Immunität [4].
Der Fonds wird von einem Gremium aus 24 Mitgliedern (global und gendermäßig ausgewogen!) verwaltet; deutsches Mitglied ist Dr. Karsten Sach, Ministerialdirigent für Europa und internationale Angelegenheiten im Umweltministerium [5] . Dieses Gremium entscheidet (ohne weitere Kontrolle durch nationale Parlamente) über die Vergabe der (jährlich geplanten) 100 Milliarden US$ an die Entwicklungsländer.
Deutschland hat Ende April 2015 (vertreten durch Entwicklungsminister Gerd Müller) Zahlungen an den Fonds in Höhe von 750 Millionen € vertraglich zugesagt; verteilt auf die Jahre 2015 bis 2018. [6] Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag werden übrigens nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht der nichtstaatlichen Internationalen Handelskammer ICC in Paris  ausgetragen; mit drei Schlichtern, ohne Berufungsmöglichkeit (warum habe ich da von attac noch keine Proteste gehört?).

1.3 Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Verhandlungsgrundlage
Der Klimakonferenz COP21 in diesem Jahr wird eine zentrale Bedeutung zugemessen, da hier eine neue internationale Klimaschutz-Vereinbarung in Nachfolge des Kyoto-Protokolls verabschiedet werden soll. Die Vertragslaufzeit der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls endet 2020; dann soll diese neue Vereinbarung in Kraft treten.
Zur Erarbeitung einer Verhandlungsgrundlage wurde auf der Klimakonferenz in Durban 2011 eine Arbeitsgruppe, die ‚Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action‚ (ADP), eingerichtet. Die aktuelle Vorlage der ADP wurde auf der ‚Klimawandelkonferenz‘ vom 19.10. bis 23.10.2015 in Bonn erarbeitet [7], nachdem dazu in diesem Jahr bereits mehrere Vorbereitungskonferenzen in Bonn und Berlin (u. a. der VI. Petersberger Klimadialog, eröffnet von Kanzlerin Angela Merkel, 19.Mai 2015) stattgefunden haben.  Während das Kyoto-Protokoll noch eine Klausel enthält, wonach jeder Staat frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten wieder austreten kann, habe ich eine solche Klausel in der Verhandlungsgrundlage für Paris nicht mehr gefunden!
Die Vorlage ist eine Sammlung von Zielen und Erwartungen verschiedenster Interessen- und Staatengruppen, die im Rahmen von COP21 in völkerrechtlich verbindlicher Form beschlossen werden sollen. Viele der dort aufgeführten Punkte – vor allem jene, bei denen es ums Bezahlen oder Abkassieren geht – sind zwischen den Entwicklungsländern und den fortgeschrittenen Industriestaaten allerdings (noch) heftig umstritten. [8]

2. COP21: Ziele und Erwartungen
Das oben kurz skizzierte System an supranationalen Institutionen und Entscheidungsstrukturen, sowie dessen Finanzierung, sollen in Paris weiter ausgebaut und auf eine neue völkerrechtliche Grundlage gestellt werden. Es geht darum, wie die große Tranformation unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hin zu einem emissionsfreien Leben und Wirtschaften organisiert werden soll.
Dazu Angela Merkel auf dem VI.Petersberger Klimadialog in Berlin [9]:
„Wir wollen in deutsch-französischer Partnerschaft alles tun – auf Ministerebene, auf Ebene der Regierungschefs –, um die Pariser Konferenz zu einem Erfolg zu machen. … Es geht … um nicht mehr und nicht weniger als darum, dass wir ein verbindliches Klimaabkommen bekommen. Wir müssen in diesem Jahrhundert, im 21. Jahrhundert, die Dekarbonisierung schaffen – also den vollständigen Umstieg auf kohlenstofffreies Wirtschaften…Die große Frage ist: Wie schaffen wir weltweit die Große Transformation hin zu einer … emissionsfreien Entwicklung; und wie schaffen wir ein Abkommen, das dafür den Startschuss gibt? „

2.1 Investitionslenkung
Frau Merkel weiter: „Es wird entscheidend sein, dass wir weltweit Investitionen in klimafreundliche Bahnen lenken.“ Sie bezieht sich bei ihren weiteren Ausführungen auf die ‚Globale Kommission für Wirtschaft und Klima‘, und deren Studie „Better Growth, Better Climate“
[10, 11].
Die Studie geht davon aus, dass sich die globale Wirtschaft in den kommenden 15 Jahren einem umfassenden strukturellen Wandel unterziehen wird. „Die globale Wirtschaft wird um mehr als die Hälfte wachsen. . .  Investitionen in Höhe von etwa USD 90 Billionen werden weltweit in die Infrastruktur von Städten, Landnutzungs- und Energiesysteme getätigt werden“. „Das Kapital für die notwendigen Investitionen [für eine Umkehr hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, Anm.d.A.] ist vorhanden . . . Was benötigt wird, ist eine starke politische Führung„. „Eindeutige politische Signale sind ebenso notwendig, wie … zielgerichtete öffentliche Ausgaben...Indem die Politik die Erwartungen des Marktes beeinflusst, kann sie größere Investitionen fördern …“ [11].
Frau Merkel übernimmt diese Argumentation in ihrer Rede fast wörtlich: „Dieser Wandel wird von hohen Investitionen in Infrastrukturen, Energiesysteme, Städtebau und Bodennutzung begleitet werden. Die Studie [‚Better Growth, Better Climate‘, Anm. d. A.] spricht von 90 Billionen US-Dollar. Wenn es uns gelingt, dass diese neuen Investitionen in emissionsarme Projekte fließen, dann dient das der Wohlstandssicherung genauso wie dem Klimaschutz. Es kommt darauf an, die Anreize richtig zu setzen.“ [9]
Eines der wichtigsten Ziele von COP21 ist die Implementierung und Weiterentwicklung einer gigantischen Investitionslenkung, die einen ’starken Staat‘ und den Aufbau einer neuen internationalen/globalen Bürokratie erfordert.

2.2 Strategiefähige Staatsapparate
Die vollständige Dekarbonisierung noch in diesem Jahrhundert wird nur durch eine sogenannte ‚Große Tranformation‘ von Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen sein.
Diese ‚Große Transformation‘ wird von ihren Protagonisten auch als Die Dritte Industrielle Revolution bezeichnet; so der Titel einer 2008 vom damaligen Umweltminister  Sigmar Gabriel herausgegebenen Broschüre [12]. Die ersten industriellen Revolutionen wurden durch ökonomische und technische Entwicklungen getrieben und waren begleitet von der Anpassung staatlicher Institutionen an die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse. Bei der ‚Großen Transformation‘, der dritten Industriellen Revolution, soll das aber ganz anders sein: Nicht mehr die Kräfte der freien Gesellschaft, sondern der starke Staat  ist die treibende Kraft!
„Die Dritte Industrielle Revolution erfordert außerordentliche Handlungsfähigkeit im politischen Mehrebenensystem. Sie ist zuallererst eine Angelegenheit der Staaten.“ [12]
Gefordert sind „KOMPETENTE, STRATEGIEFÄHIGE STAATSAPPARATE“ (Martin Jänicke und Klaus Jacob in „Eine Dritte Industrielle Revolution? – Wege aus der Krise Ressourcenintensiven Wachstums“) [12].
Noch „mangelt es an der nötigen Strategiefähigkeit“ und dass hier gewachsene demokratische Strukturen eher hinderlich sind, wird offen beklagt. Eine Politik, die in wichtige Interessen und Lebensgewohnheiten von Menschen eingreift, muss … zwischen unterschiedlichen Schutzgütern abwägen. Demokratische Staaten unterliegen hier oft den Selbstbeschränkungen, die zwei Jahrhunderte zuvor zur Abwehr des absoluten Staates geschaffen wurden. Ein weiteres Hemmnis ist häufig die … neoliberale Doktrin der ‚Deregulierung‘, ‚Entstaatlichung‘ oder Steuersenkung. Den steigenden Steuerungsanforderungen an die Kompetenz, regulative Intelligenz, aber auch Finanzausstattung von Staaten, wird dies [nicht] gerecht. (Jänicke, Jakob; a. a. O. Seite 20)

2.3 Demokratieabbau
Ein Mehr an ’strategiefähigen Staatsapparaten‘ bedeutet immer auch ein Weniger an Demokratie. Im Hauptgutachten 2011 „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung (WBGU) heißt es dazu auf Seite 218 in entwaffnender Offenheit:
„Die kolossale Herausforderung für die Modernisierung repräsentativer Demokratien besteht nun darin, zur Gewinnung von zusätzlicher Legitimation mehr formale Beteiligungschancen zu institutionalisieren, diese zugleich aber an einen inhaltlichen Wertekonsens nachhaltiger Politik zu binden, damit ‚mehr Partizipation‘ im Ergebnis nicht zu ‚weniger Nachhaltigkeit‘ führt. .. Würden nämlich auch Infrastrukturvorhaben zur ausdrücklichen Sicherung einer nachhaltigen Zukunft ausschließlich an dem Grad der Belästigung gemessen, den sie in lokalen Kontexten mit sich bringen, verfehlte … politischer Protest die normativen Grundlagen des Nachhaltigkeitspostulats und der ökologischen Verantwortungsethik.“ [13]
Das hat mit Demokratie allerdings nichts mehr zu tun, „wenn die Weisen des Landes (modern: die Wissenschaftler) das Ergebnis vorgeben und dann dem Volk mitteilen: ‚ihr dürft entscheiden – allerdings nur, solange ihr euch richtig entscheidet. Andernfalls müssen wir euch um des Gemeinwohls willen eure Mitsprache wieder wegnehmen‘.“ (Carl Christian von Weizsäcker , „Die Große Transformation: ein Luftballon“, FAZ 30.September. 2011)

2.4 Globale Steuerungsfähigkeit
Allein auf nationalstaatlicher Ebene wird die große Transformation nicht mehr realisierbar sein.  Die Steigerung der Strategiefähigkeit von Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen im Sinne der ‚Großen Transforomation‘ erfordert eine breite  internationale Vernetzung der Politik. „Die politische Globalisierung ist mit ihrer unbestreitbaren Einschränkung von Souveränitätsrechten immer wieder als generelles Steuerungshemmnis interpretiert worden. Dabei wird übersehen, dass Souveränitätseinschränkungen nicht nur … im Interesse kollektiver  Handlungsmöglichkeiten erfolgten, sondern dass ein Mehrebenensystem geschaffen wurde, das … beachtliche Steuerungskapazitäten entwickelt hat … Die Staaten der Welt [haben] im Zeichen des UN-Gipfels von Rio (1992) … ein breites Spektrum neuer Institutionen und Regelungen eingeführt.“
„Diese Steuerungspotenziale, wie sie beispielsweise in Europa (EU), den Industriestaaten (OECD) und auch weltweit (G8, UN) sichtbar werden, gilt es auszubauen und in den Dienst ökologischer Erneuerung zu stellen. (Jänicke, Jakob; [12], Seite 25) Eine Stärkung der globalen Steuerungsfähigkeit geht immer einher mit einer Ausweitung der Macht von überstaatlichen globalen Institutionen, die keinerlei demokratischer Kontrolle durch gewählte Parlamente mehr  unterliegen.

2.5 Internationaler Gerichtshof für Klimagerechtigkeit
Es wird deshalb interessant sein, zu verfolgen, welche neuen Institutionen und Regelungen durch COP21 eingeführt werden. Im Vertragsentwurf der Ad Hoc Working Group (ADP) sollen weitere Einrichtungen vereinbart werden, die bei Bedarf auch erweitert werden können, soweit es für die Umsetzung der Klimaschutz-Vereinbarung erforderlich ist. [7]  Im Entwurf wird u.a. auch die Einrichtung eines Internationalen Gerichstshofs für Klimagerechtigkeit gefordert. Vor diesem Gerichtshof sollen Entwicklungsländer die Industrieländer auf Ausgleichszahlungen für Klimaschäden verklagen können. [7]
Es sind deutsche Institute und die deutsche Bundesregierung, die als treibende Kraft hinter Überlegungen stehen, neue Mechanismen der Überwachung und Sanktionierung in die Vereinbarung aufzunehmen. So sagt z.B. Prof. Edenhofer, Chefökonom des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und Berater der Bundesregierung in der FAZ vom 15.11.2015:
„Die Grundsätze der Lastenverteilung und die Unterstützung von Entwicklungsländern werden … ebenso geklärt werden müssen wie die Einführung von Sanktionen, die einen Schutz gegen trittbrettfahrende Nationalstaaten entfalten könnte.“ [16]
Beobachter gehen davon aus, dass es diesmal noch nicht zur Vereinbarung von Sanktionen gegen Länder kommen wird, die ihren Pflichten zum Klimaschutz nicht nachkommen. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte allerdings die Forderung der Deutschen sein,  eine regelmäßige Überprüfung   der nationalen Beiträge in der Pariser Klimaschutz-Vereinbarung festzuschreiben (etwa alle fünf Jahre).

2.6 Loss and Damage (Verluste und Schäden)
Die ärmsten und vermeintlich am stärksten vom Klimawandel betroffenen Staaten forderten in Bonn bei den Vorbereitungskonferenzen die Industrieländer auf, sich zu einem Mechanismus für die Kompensation klimawandelbedingter Schäden zu bekennen und ihn in einem Paris-Abkommen zu verankern. Die Industriestaaten fürchten sich hingegen vor einem Fass ohne Boden und wollen das Thema aus einem Abkommen heraushalten. Im Vertragsentwurf stehen sich nun beide Optionen gegenüber. (siehe z.B. [17])
Die Ad Hoc Working Group (ADP) schläg in Artikel 5 LOSS AND DAMAGE ihres Vertragsentwurfs  [7] vor:
„The international mechanism on loss and damage shall draw upon, further develop and elaborate  on the work of the Warsaw International Mechanism for Loss and Damage associated with Climate Change Impacts pursuant to  relevant decisions of the COP …“ Der Internationale Warschau Mechanismus (WIM) ist eine bei der Vertragsstaatenkonferenz 2013 in Warschau beschlossene Institution unter dem Dach der UNFCCC zum Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten.
Ein solcher Mechanismus wird neben den Entwicklungsländern von verschiedenen Umweltorganisationen wie Greenpeace und WWF, aber auch von Organisationen wie ‚Brot für die Welt‘ oder Misereor in Paris vehement gefordert. „Das Abkommen sollte klimabedingte Schäden und Verluste als gemeinsame Herausforderung anerkennen und den betroffenen Staaten solidarische Unterstützung bei deren Bewältigung zusichern. Der bestehende Internationale Warschau-Mechanismus (WIM) sollte im Abkommen bestätigt und seine Stärkung durch eine COP-Entscheidung beschlossen werden.“  [18]
Das Wort ‚Mechanismus‘ in WIM hört sich relativ harmlos an; dahinter verbirgt sich allerdings wieder einmal eine neue global tätige Institution (das kennt man ja bereits von anderen ‚Mechanismen‘ auf europäischer Ebene).

3. Die Große Transformation
Die oben beschriebenen Ziele sollen auf der Klimakonferenz in Paris in völkerrechtlich verbindlicher Form (in Nachfolge des Kyoto-Protokolls) festgeschrieben werden.
Auch wenn es in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird, es geht nur vordergründig um die aufs Komma genaue Festlegung der menschengemachten Klimaerwärmung, um Selbstverpflichtungen und Leitplanken. Im Hintergrund werden ganz andere Dinge verhandelt, für die die angeblich bevorstehende Klimakatastrophe nur als Vorwand dient.  „Wer daran glaubt, dass internationale Klimaverhandlungen dazu dienen, den Ausstoss von Treibhausgasen zu vermindern, erlebt Paris als eine Übung in Sinnlosigkeit“, spottet denn auch der niederländische Professor und führende Klima-Ökonom Richard Tol. „Wer dagegen darauf hofft, dass die Klimaverhandlungen zum Ausbau der Bürokratien führen, der erfährt Paris als rauschenden Erfolg.“ (zitiert nach [20])
Es geht längst nur noch vordergründig um ‚Umweltpolitik‘: „Man muss sich von der Illusion freimachen, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist. Das hat mit Umweltpolitik, mit Problemen wie Waldsterben oder Ozonloch, fast nichts mehr zu tun. Wir verteilen durch die Klimapolitik de facto das Weltvermögen um.“  Prof. Edenhofer in der NZZ vom 14.11.2010.

Man muss Prof. Schellnhuber vom PIK ausnahmsweise einmal zustimmen, wenn er sagt:
„Wir stehen an einem geschichtlichen Wendepunkt. .. Um so auffälliger ist, dass die öffentliche Debatte  gar nicht um die fundamentalen Fragen der Umstrukturierung unseres Wirtschaftslebens kreist.“  (Schellnhuber, PIK) [12].
Es ist in der Tat bemerkenswert, dass eine Debatte um die Großen Transformation in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie nicht stattfindet. Dabei hat diese längst begonnen. Nicht nur in der ‚großen‘ internationalen Politik, sondern vor unserer Haustüre, ja selbst in unseren Wohnungen!
Das was im Namen der großen Transformation in Deutschland, in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen bereits umgesetzt ist und in Paris nun auf eine neue und einklagbare völkerrechtliche Grundlage gestellt werden soll, hat bereits jetzt  massive Einschränkungen der Rechtstaatlichkeit, der demokratischen Mitwirkungsrechte und unserer bürgerlichen Freiheiten zur Folge. Eine kleine Auswahl:

3.1 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
§3 dieses Gesetzes bestimmt u.a. für neu errichtete Gebäude eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien für den Wärme- und Kälteenergiebedarf. Die zuständigen Behörden werden in §11 (1) dazu verpflichtet, die Nachweise über die politisch korrekte Energienutzung zu kontrollieren. In Absatz (2) wird weiter bestimmt:
„Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.  [21]
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist (bisher wenigstens) grundgesetzlich geschützt, kann aber durch normale Gesetze eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen waren bislang bei allen Gesetzen (Ausnahme: Sicherung der Zweckbestimmung im sozialen Wohnungsbau) unter den Vorbehalt der ‚Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ (Seuchen, Brandschutz, ..) und/oder richterliche Anordnung gestellt.
Mit diesem Gesetz wird nun erstmals das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zum Zweck der Durchsetzung  staatlicher Ziele (Umwelt- und Klimapolitik) außer Kraft gesetzt – ohne richterliche Anordnung.
Unsere grundgesetzlich garantierte Freiheit wird so zu einer Frage der Zweckmäßigkeit!

3.2 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Weil die zuverlässigen konventionellen Kraftwerke durch Zufallserzeugung mittels Sonne und Wind ersetzt werden sollen, wird die Einführung von Smart Metern (sogen. ‚intelligente‘ Zähler) unvermeidlich.
Am 17. November 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ verabschiedet. Es soll am 18. Dezember durch den Bundesrat und im Januar im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz beinhaltet auf Weisung der EU den verpflichtenden Einbau von Smart Metern. „Das Vorhaben dient dabei der näheren Umsetzung von EU-Vorgaben aus den Strom- und Gas-Binnenmarktrichtlinien. Anhang I Absatz 2 der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) verpflichten die Mitgliedstaaten, intelligente Messsysteme einzuführen …“ (BT-Drucksache 543/15) [22]
Diese Geräte sollen es dem Energieversorger ermöglichen, in den privaten Energieverbrauch steuernd und überwachend einzugreifen. Anders wird die Energiewende – darüber sind sich alle Akteure einig – nicht gelingen können.
EU-Richtlinien sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und müssen sinngemäß in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Die Parlamente der einzelnen Staaten werden dabei zu Erfüllungsgehilfen der Europäischen Union degradiert!

3.3 EU-Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur
Diese Leitlinien basieren auf der EU-Verordnung EU 347/2013 [23]. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien sind Verordnungen der EU in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Mit dieser Verordnung übernimmt die Europäische Union die Zuständigkeit für die Realisierung von transeuropäischen Stromautobahnen (hierzu gehören auch die Nord-Süd Verbindungen in Deutschland), die für ein Gelingen der Energiewende unbedingt erforderlich sind.Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Entwicklung und die Interoperabilität transeuropäischer Energienetze und die Anbindung an solche Netze, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.“ Entgegen allen Beteuerungen, mehr Bürgerbeteiligung zu wollen, sollen durch diese Verordnung die Bürgerrechte im Namen des Klimaschutzes eingeschränkt werden. „Diese Verordnung erleichtert die rechtzeitige Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse [also Vorhaben der EU, Anm. d. A.] durch die Straffung, engere Koordinierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren … „ (Artikel 1, Absatz 2a).
Wie war das nochmal im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung (WBGU)? „Mehr Partizipation [darf] im Ergebnis nicht zu weniger Nachhaltigkeit führen“. Sonst verfehlt „politischer Protest die normativen Grundlagen des Nachhaltigkeitspostulats und der ökologischen Verantwortungsethik.“ [13]
Dass das alles nur noch am Rande mit Umweltschutz zu tun hat, wird im Artikel 7 „Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse“  der Verordnung deutlich.  Dort heißt es:  „Die Kommission veröffentlicht unverbindliche Leitlinien, um die Mitgliedstaaten bei der Festlegung angemessener legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen zur Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterstützen …“
Man verkauft es als Umweltschutz, aber die Umweltverträglichkeit der Vorhaben spielt nur noch eine untergeordnete Rolle und die Rechte von uns Bürgern werden massiv beschnitten!

4. Fazit
Vom öffentlichkeitswirksam ausgetragenen Streit darüber, ob die Erwärmung nun auf 1,5°C  oder auf 2,0°C begrenzt werden soll, oder ob nur noch 2,7°C erreichbar sind und wir deshalb einer Katastrophe entgegen gehen, sollten wir uns nicht beeindrucken lassen. Die Klimakatastrophe wird nicht stattfinden! Wir sollten uns dadurch vor allem nicht davon ablenken lassen, worum es den Akteuren eigentlich geht.
Es geht längst nicht mehr um Umweltschutz, es geht um die Einführung einer sozialistischen  Weltordnung. Die Überwindung des kapitalistischen Systems durch eine sozialistische Welt- und Wirtschaftsordnung ist der eigentliche Zweck der dekarbonisierten Gesellschaft.  Prof. Schellnhuber predigt unverholen die Umstrukturierung unseres Wirtschaftslebens. Und bei Michael Müller, dem ökologischen Vordenker der SPD und bis 2009 Parlamentarischen Staatssekretär im Umweltministerium heißt es:
„Es geht auch um eine Neugestaltung der Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung…      Umweltorganisationen müssen sich vorwerfen lassen, dass sie diesen wesentlichen Punkt meist nicht richtig erkennen. Die Energiewende wird zum Beispiel nicht funktionieren, wenn das aktuelle Wirtschaftssystem einfach weitergeführt wird. Es geht schon um wirtschaftliche Macht, um Strukturen, die verändert werden müssen.“ [23]
Viel zu viele, nicht nur in Umweltorganisationen, nehmen das nicht zur Kenntnis und lassen sich durch die von Medien, Politik und gesellschaftlichen Gruppen (auch von den Kirchen) verbreitete Klimahysterie blenden. Sie wollen es nicht sehen oder sie akzeptieren die Eingriffe in unsere Freiheiten als unvermeidliche Kollateralschäden im Namen der großen Transformation zur Rettung der Welt.

„Die Freiheit kann [aber] nur erhalten werden, wenn sie nicht bloß aus Gründen der erkennbaren Nützlichkeit im Einzelfalle, sondern als Grundprinzip verteidigt wird, das der Erreichung bestimmter Zwecke halber nicht durchbrochen werden darf.
Ihre Verteidigung muß notwendig unbeugsam, dogmatisch und doktrinär sein und darf keine Zugeständnisse an Zweckmäßigkeitserwägungen machen.“
(Friedrich A. v. Hayek, ‚Die Ursachen der ständigen Gefährdung der Freiheit‘, in: Ordo, Bd. 12,  Düsseldorf und München 1961, S. 104 – 106)

Quellen:

[1]    „United Nations Framework Convention on Climate Change“, United Nations 1992

[2]    http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-
klimapolitik/klimarahmenkonvention/ , abgerufen am 24.11.2015

[3]    Wikipedia UN-Klimakonferenz, https://de.wikipedia.org/wiki/UNKlimakonferenz#cite_note-1

[4]    „GOVERNING INSTRUMENT For The Green Climate Fund“, UNFCCC Dokument FCCC/CP/2011/9/Add.1,     Abrufbar unter: http://unfccc.int/resource/docs/2011/cop17/eng/09a01.pdf

[5]    http://www.greenclimate.fund/boardroom/the-board/#members

[6]    http://www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Key_documents/Contribution_Agreements/Germany_2015.pdf

[7]    „Draft agreement and draft decision on workstreams 1 and 2 of the Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action“, ADP.2015.11 Informal Note, Edited Version of 6 November 2015

[8]    „Scenario note on the twelfth part of the second session of the Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action“,  ADP.2015.13 Informal Note, 20.11.2015

[9]    Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum VI. Petersburger Klimadialog am 19. Mai 2015

[10]    „Better Growth, Better Climate – The New Climate Economy Report – The Globael Report“, THE GLOBAL
COMMISSION ON THE ECONOMY AND CLIMATE, September 2014

[11]    „Besseres Wachstum, besseres Klima – The New Climate Economy Report – Zusammenfassung“,  THE GLOBAL COMMISSION ON THE ECONOMY AND CLIMATE

[12]    „Die Dritte Industrielle Revolution – Aufbruch in ein Ökologisches Jahrhundert“, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, September 2008 Schellnhuber, Pietsch „Nachhaltige Revolutionäre gesucht“, Seite 76

[13]    „Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“, Hauptgutachten 2011, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung – Globale Umweltveränderungen (WBGU),

[14]    „Vertragsentwurf für Paris steht“, klimadiplomatie.de, News, 24. Oktober 2015
http://klimadiplomatie.de/news/276-vertragsentwurf-fuer-paris-steht?t…

[15]    http://www.sueddeutsche.de/wissen/klimawandel-eu-fordert-globales-co-regime-1.2654705

[16]    „Die Illusion des grünen Wachstums“, Ottmar Edenhofer, Michael Jakob, FAZ, 15.11.2015

[17]    „Vertragsentwurf für Paris steht“, 24.10.2015,
http://klimadiplomatie.de/news/276-vertragsentwurf-fuer-paris-steht?t

[18]    „Eckpunkte für das Pariser Klimaabkommen – Stellungnahme der Initiative für ökologische und gerechte     Entwicklung TRANSFORM“, 2015, abrufbar z.B. auf https://germanwatch.org/de/11128

[19]    „Climate-Related Loss and Damage – Position Paper“, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst,  Oktober 2015

[20]    http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/freuden-des-untergangs/

[21]    Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG, zuletzt geändert am 20. Oktober 2015
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

[22]    Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ Drucksache 543/15, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0543-15.pdf

[23]    Michael Müller, ökologischer Vordenker der SPD und bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium, 16.12.2013  auf klimaretter.info
http://www.klimaretter.info/umwelt/hintergrund/15280-qwir-brauchen-wieder-utopisches-denkenq