Klage eines armen Bauern

Notwendige Anmerkungen zur Klage eines ‚armen‘ Bauern

Die Auseinandersetzung um den ‚Klimaschutz‘ und die Dekarbonisierung der Gesellschaft wird immer mehr zur Sache von Gerichten. Heute hat das Landgericht Essen zwar die Klage eines Bauern aus Peru gegen den Energieversorger RWE abgewiesen; der Kläger wird aber sehr wahrscheinlich beim Oberlandesgericht in Berufung gehen. Der „arme Bauer“  (Deutschlandfunk) wirft dem Konzern vor, für den Klimawandel mitverantwortlich zu sein. Und dieser Klimawandel bedrohe sein Dorf: Ein Gletscher schmilzt und droht in einen See abzurutschen. Die Flutwelle könnte das Dorf und sein Haus überfluten. Saul Luciano Lliuya fordert deshalb den Bau eines Damms und ein System zum Abpumpen des Wassers aus dem See. RWE soll sich an den Kosten von 3,5 Millionen Euro anteilig mit insgesamt 17.000,- € beteiligen. Die Umweltorganisation Germanwatch unterstützt ihn vor Gericht und kommt für die Kosten der Zivilklage und für die Kosten seiner Weltreise auf.

GermanWatch e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Laut dem Rechenschaftsbericht des Vorstands finanziert sich der Verein etwa zur Hälfte durch Zuwendungen staatlicher Stellen wie dem Umwelt Bundesamt (UBA), verschiedenen Ministerien, der Europäische Union, etc. (siehe „Rechenschaftsbericht des Vorstands 2011-2012″). Die Klage des peruanischen Bauern gegen den Energieversorger wird also zu einem großen Teil aus deutschen Steuergeldern finanziert.

Strategie: Klagerechte gegen Klimawandel
Die Verlagerung der Klima-Schlacht vor nationale und internationale Gerichte hat durch die ‚ambitionierten‘ Ziele (Begrenzung des Anstiegs der globalen Mitteltemperatur auf unter 2°C, Erreichen einer kohlenstofffreien Gesellschaft in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts), die in Paris beschlossen und auf der Klimakonferenz in Marrakesch nochmals bekräftigt wurden, erhebliche Unterstützung erfahren. Diese Ziele stehen zwar nicht in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag (mit Rücksicht auf die USA), sind aber immerhin Beschluss einer UN-Organisation (UNFCCC). Dass dies vor Gericht ausreichen kann, zeigt das Urteil des niederländischen Verwaltungsgerichts Den Haag vom 24.06.2015: Der niederländische Staat wurde dazu verurteilt, seine Anstrengungen zum ‚Klimaschutz‘ zu verdoppeln. In der Urteilsbegründung wird ausführlich auf die ‚Erkenntnisse‘ des IPCC und auf die Beschlüsse früherer Klimakonferenzen Bezug genommen!
Das Pariser Klimaschutzabkommen stützt sich auf politischen Aktivismus und auf Nicht-Regierungs-Einmischung seitens der Gerichte: Eine von ‚Klimaschützern‘ seit Jahren verfolgten Strategie.
So forderte der ‚Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen‘ (WBGU) in seinem Sondergutachten 2014 (‚Klimaschutz als Weltbürgerbewegung‘, Abschnitt 3.4) mehr Beteiligungs- und Klagerechte für Nichtregierungsorganisationen.
Im Grünbuch „Energieeffizienz“ kündigt die Bundesregierung jetzt eine gesetzliche Festschreibung von Einsparzielen in einem Energieeffizienzgesetz an. Und in ihrer „Weimarer Erklärung zum Klimaschutz“ vom 08.01.2016 fordern DIE GRÜNEN gar die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung. „Deutschland braucht eine CO2-Bremse im Grundgesetz, damit Klimaschutz endlich … als Verfassungsziel verankert wird“.
Was aber, wenn diese in Gesetzen und Verordnungen (und womöglich im GG) festgeschriebenen Ziele nicht erreicht werden können, weil es keine Möglichkeit gibt, die immer ehrgeizigeren Vorgaben jemals mit vertretbaren Maßnahmen umzusetzen? Dann kommt die Zeit der Justiz, wie jetzt vor dem Landgericht Essen. Und weil Richter keine politische Verantwortung tragen, spielen dabei dann finanzielle und wirtschaftliche Aspekte und die Folgen für Wohlstand und Freiheit keine Rolle!

Politische Aktivisten: Klagen in Deutschland
Die Klage des „armen Bauern“ gegen RWE ist daher kein Einzelfall. In Zusammenarbeit mit der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 vor mehreren Verwaltungsgerichten Klagen wegen der Überschreitung von Grenzwerten für NO2 in verschiedenen deutschen Ballungsräumen ein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutz-organisation in Deutschland. Sie ist klageberechtigt nach dem Unterlassungsklagegesetz (UklaG) und hat aus dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Recht zur Verbandsklage. Die DUH ist als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich zu einem großen Teil durch Zuwendungen staatlicher Stellen. (siehe z.B. „Deutsche Umwelthilfe – Jahresbericht 2015″)
Von den aktuellen Klagen der DUH betroffen sind die Städte Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Aachen, Köln und Bonn. In anderen Fällen hat die DUH bereits rechtskräftige Urteile erstritten und Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Städte München, Darmstadt, Reutlingen und Wiesbaden eingeleitet. In einem Verfahren gegen das Umweltministerium Hessen entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Juni 2015, dass finanzielle und wirtschaftliche Aspekte nicht geltend gemacht werden können, um von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte abzusehen.
Im Falle des Luftreinhalteplans Düsseldorf gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2016 der Klage der DUH statt und verurteilte die Bezirksregierung Düsseldorf dazu, zur Einhaltung der Grenzwerte ggf. ein begrenztes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verfügen.
Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf die in der EU-Richtlinie 2008/50/EG festgelegten (und politisch motivierten) Grenzwerte und den dort vorgegebenen Zeitrahmen zu deren Einhaltung.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig; im November einigten sich die Prozessparteien auf eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung der Leipziger Bundesrichter (sie wird für 2017 erwartet) wird für die anderen bei Verwaltungsgerichten anhängigen Klagen Signalwirkung entfalten: Sollten die Richter die Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer Urteils bestätigen, dann ist damit zu rechnen, dass es bereits Anfang 2018 bundesweite Diesel-Fahrverbote in Deutschen Städten geben wird.

Kampagne: Dekarbonisierung der Gesellschaft
Diese Klagen sind Teil einer groß angelegten Kampagne zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors im Namen des ‚Klimaschutzes‘. Im Kampf gegen den Klimawandel sollen Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren bereits in 14 Jahren nicht mehr neu zugelassen werden (siehe z. B.: SPIEGEL, „Grüne wollen neue Benzin- und Dieselautos verbieten“, 29.09.2016). Dazu Simone Peter, Parteichefin der GRÜNEN: „Seit [dem] Klimaabkommen in Paris ist klar: Der Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell“ (zitiert nach SPIEGEL a.a.O.).
Die Pläne sind zur Zeit in Deutschland politisch (noch) nicht durchsetzbar. So warnen z.B. die IG-Metall und der VW-Betriebsrat bereits vehement vor dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen.
Im Hintergrund werden trotzdem auf nationaler und internationaler Ebene (EU und Weltklimarat) die Weichen in Richtung Dekarbonisierung gestellt. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris ist Deutschland 2015 der ZEV-Allianz (International Zero-Emission Vehicle Alliance) beigetreten. Die Initiative setzt sich zum Ziel, spätestens im Jahr 2050 alle Fortbewegungsmittel, die nicht emissionsfrei fahren, von den Straßen der beteiligten Regionen zu verbannen.
Für die Umsetzung in konkrete Maßnahmen will aber vor der nächsten Bundestagswahl niemand die politisch Verantwortung übernehmen. Im Verkehrsministerium lehnt man Dieselfahrverbote zwar ab, erklärt sich aber für nicht zuständig und schiebt die Verantwortung auf die Bundesländer und Kommunen ab. Und die Bundesländer ihrerseits schieben die Verantwortung an die Europäische Union weiter. Mit einem Beschluss des Bundesrats fordern sie die EU-Kommission auf, „die bisherige Steuer- und Abgabenpraktiken der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Förderung emissionsfreier Mobilität auszuwerten…, damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie PKW zugelassen werden.“

Da ist es viel einfacher, staatlich alimentierte Aktivisten- und Umweltorganisationen gegen Energieversorger und Luftreinhaltepläne klagen zu lassen. Auf diese Weise wird die Dekarbonisierung der Energie- und Verkehrssektoren vorangetrieben, ohne dass sich die politisch Verantwortlichen für konkrete Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung oder zum Verbot von Dieselfahrzeugen vor ihren Wählern verantworten müssten. Mit Demokratie und Rechtsstaat hat das alles nichts mehr zu tun! Es ist eine Bedrohung für unsere freiheitliche Grundordnung; Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung (Parlamentsbeteiligung) werden systematisch ausgehebelt!

Big Picture: Große Transformation
Bei Vorhaben, die auf demokratischem Weg aktuell nicht durchsetzbar sind, bedient sich die Politik der Unterstützung durch politische Aktivisten und NGOs. Sie werden staatlich unterstützt und klagen vor nationalen und internationalen Gerichten und Institutionen die in Klimaabkommen, EU-Verordnungen und nationalen Klimaschutzplänen festgelegten Ziele und Grenzwerte ein.
Von einer Klimakonferenz zu anderen werden weitere Institutionen und Strukturen (‚Mechanismen‘ genannt) ins Leben gerufen und die Macht einer globalen Bürokratie ausgeweitet, einer Bürokratie, die keiner demokratischen Kontrolle durch gewählte Parlamente und Regierungen mehr unterliegt! Und von Konferenz zu Konferenz werden die (politisch begründeten) Ziele und Grenzwerte weiter verschärft, um sie als Hebel für die Einführung einer sozialistischen Weltordnung instrumentalisieren zu können.
Dies ist der eigentliche Zweck der dekarbonisierten Gesellschaft. Das erschreckende dabei ist, dass es heute keine politische Kraft gibt, die das zur Kenntnis nimmt und die versucht, diese Entwicklung aufzuhalten. Eine öffentliche Debatte um diese fundamentalen Fragen der Umstrukturierung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung findet kaum statt. Dabei wird das von den Protagonisten dieser ‚Großen Transformation‘ offen propagiert. „Man muss sich von der Illusion freimachen, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist. Das hat mit Umweltpolitik, mit Problemen wie Waldsterben oder Ozonloch, fast nichts mehr zu tun. Wir verteilen durch die Klimapolitik de facto das Weltvermögen um.“ So zum Beispiel Prof. Edenhofer, Berater der Bundesregierung und Chefökonom am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), je zur Hälfte finanziert von der Bundesregierung und der EU. „Es geht um wirtschaftlich Macht, um Strukturen, die verändert werden müssen“ (Michael Müller, ökologischer Vordenker der SPD)

Keiner nimmt das zur Kenntnis und viel zu viele lassen sich durch die von Medien, Politik und gesellschaftlichen Gruppen (und auch von den Kirchen) verbreitete Klimahysterie blenden.
Sie wollen nicht sehen oder sie akzeptieren die Eingriffe in unsere Freiheiten als unvermeidliche Kollateralschäden im Namen der großen Transformation zur angeblichen Rettung der Welt.

Fazit: Im Hintergrund werden längst die Strukturen aufgebaut für eine globale „Umverteilung des Weltvermögens“ und für den Kampf gegen die westlichen, kapitalistisch organisierten Gesellschaften. Die weltweit zunehmenden Klimaklagen sind Teil dieser Strategie der ‚Großen Transformation‘. Dem haben die Kritiker der Klimapolitik bislang wenig bis nichts entgegenzusetzen!

 

Peter Maier-Schuler

 

 

Ein Gedanke zu „Klage eines armen Bauern

  1. Peter Maier-Schuler

    Aktualisierung zum Beitrag:
    26. Januar 2017. Der peruanische Bauer Saúl Luciano Liiuya legt beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen in seinem Zivilverfahren gegen RWE ein. Gemeinsam mit seiner Anwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) will er weiter darum kämpfen, dass sich RWE an Schutzmaßnahmen gegen angebliche Klimawandelfolgen beteiligt.
    Das Verfahren ist ein Präzedenzfall. Nach einem Erfolg solcher zivilrechtlicher Fälle würde der Druck auf Politik und Unternehmen beträchtlich zunehmen.

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