Bürgerbeteiligung Grünbuch „Energieeffizienz“ – Teil 2

Grünbuch-Thesen Teil 2:  Instrumentarium zur Steigerung der Energieeffizienz

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Europäische Union und die Bundesregierung in den letzten Jahren mit Verordnungen und Gesetzen die Voraussetzungen für die Steuerung und Reglementierung des Energieverbrauchs geschaffen. Bereits 2009 wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ins Leben gerufen. Aufgabe der Behörde ist es laut EDL-G (‚Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen‘), die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Energieeinsparziele durch Förderung von Energiedienstleistungen (EDL) und andere Effizienzmaßnahmen zu unterstützen.

Mit dem im August dieses Jahres von der Bundesregierung vorgelegten Grünbuch „Energie-Effizienz“ wird für Deutschland nun die konkrete Umsetzung der Energierationierung in Friedenszeiten geplant. Bis zum 31. Oktober 2016 haben alle Bürger die Möglichkeit, im Rahmen eines ‚Konsultationsverfahrens‘ zu den Thesen des Grünbuchs Stellung zu nehmen.

Teil I meines Beitrags zur Bürgerbeteiligung am Grünbuch „Energie-Effizienz“ hat sich zunächst mit den Thesen zum Thema Efficiency First als Leitprinzip (Thesen 1 – 3) beschäftigt. ‚Efficiency First‘ bedeutet, dass zur Erreichung der Energieeinsparziele der Energiebedarf staatlich geplant und festgelegt werden soll. Statt unser Energiesystem nach der mißglückten Energiewende wieder in die Lage zu versetzen, jederzeit genügend billige Energie bereitzustellen, soll jetzt nur noch der politisch gewollte Energiemangel verwaltet werden.

Im folgenden Teil II geht es um die Thesen 4 bis 7 zur Ergänzung des Instrumentariums mit dem die Steigerung der Energieeffizienz oder besser die rigorose Senkung des Energieverbrauchs durchgesetzt werden soll. Dieses Instrumentarium wird im Grünbuch in wohl klingenden (und zum Teil irreführenden) Worten beschrieben. Wenn man die einzelnen Maßnahmen aber hinterfragt und im Gesamtzusammenhang sieht, wird schnell klar, dass die Energiewender und Klimaretter auf allen politischen Ebenen jetzt das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ihrer totalen Kontrolle und Einflußnahme unterwerfen wollen!

These 4: Instrumentarium zur Steigerungen der Energieeffizienz

Das Grünbuch sagt: „Die Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz müssen weiterentwickelt und ergänzt werden.
Das bisherige Instrumentarium hat eine Steigerung der Energieeffizienz in vielen Bereichen ermöglicht. Dennoch muss es weiter- entwickelt und ergänzt werden, um den Primärenergieverbrauch bis 2050 zu halbieren. Diese Weiterentwicklung muss zentralen Herausforderungen Rechnung tragen. Zu diesen Herausforderungen gehören die verringerten Anreize für das Energiesparen, die sich aus den derzeit niedrigen Energiepreisen ergeben. Ebenso besteht die Notwendigkeit, den Energieverbrauch nicht nur relativ (etwa je gefahrenem Kilometer oder zu heizendem Quadratmeter), sondern auch absolut zu senken. Mögliche ergänzende Instrumente fallen etwa in die Kategorien Preissteuerung, Mengensteuerung und Ordnungsrecht.“

Kommentar: Das bisherige Instrumentarium der Energieeffizienzpolitik in Deutschland ist vornehmlich auf spezifische Einsparungen ausgerichtet; also z.B. auf Einsparungen je gefahrenen Kilometer oder je zu heizenden Quadratmeter. Spezifische Einsparungen führen aber selten zu der von der Politik gewünschten absoluten Senkung des Energieverbrauchs. Eine energieeffizientere Beleuchtung z.B. wirkt sich eben auf das Verhalten des Verbrauchers aus, indem es ihn zu einer häufigeren und intensiveren Nutzung der Beleuchtung einlädt. ‚Energieexperten‘ nennen dies einen ‚Reboundeffekt‘. Im Grünbuch werden verschiedene Arten von Rebound-Effekten (die es zu verhindern gilt) hervorgehoben:

Direkter Rebound: Nach der Verbilligung eines Rohstoffs, marktbedingt oder durch Effizienzsteigerung, kann eine Mehrnachfrage nach dem jetzt billigeren Produkt entstehen.
Indirekter Rebound: Nach der Verbilligung, marktbedingt oder durch Effizienzsteigerung, kann der Energieverbrauch in Form von erhöhter Nachfrage nach anderen Produkten steigen, weil jetzt durch das billiger Produkt zusätzliche Kaufkraft freigesetzt wird.

Um eine Halbierung des Energieverbrauchs auch nur annähernd zu erreichen, wollen die Autoren des Grünbuchs das Instrumentarium der Effizienzpolitik so weiterentwickeln und ergänzen, dass Reboundeffekte unbedingt verhindert werden. Weil Reboundeffekte aber immer die Folge von Verhaltensänderungen sind, geht dies nur durch eine gezielte Beeinflussung und Steuerung des Verbraucherverhaltens! Das Grünbuch schlägt vor, dazu in Zukunft verstärkt ordnungsrechtliche Maßnahmen (EU-Richtlinien, Energieeffizienzstandards ) sowie Preis- und Mengensteuerungen (Lenkungssteuern, Festlegung von Quoten, Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen) einzusetzen.

Höhere Effizienz (oder eingesparte Energie) darf also nicht an anderer Stelle zu Mehrverbrauch führen! Die durch mehr Effizienz oder sinkende Preise freiwerdende Kaufkraft ist deshalb vom Staat unverzüglich abzuschöpfen.
Wenn der Spritverbrauch pro Kilometer durch sparsamere Motoren sinkt, dann wird durch eine Anhebung des Mindestpreises für Sprit (z.B. durch eine Anhebung der Spritsteuer; Stichwort Flexi-Steuer) dafür gesorgt werden, dass die Kosten je gefahrenen Kilometer nicht sinken. Dazu sollen in Zukunft laufend Daten über die in Deutschland erzielten Effizienzverbesserungen und Energieeinsparungen erhoben werden. Die organisatorischen Voraussetzungen dafür sind durch die Einrichtung der BfEE längst geschaffen. Kernaufgabe dieser Behörde ist das Monitoring des Energiemarktes sowie die Beratung der Bundesregierung bei der Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.

Die im Grünbuch durchgängige Gleichsetzung von Energieeffizienz und Senkung des Enegieverbrauchs sowie die daraus folgende Notwendigkeit, Reboundeffekte zu verhindern, hat verheerende Folgen für die Gesamtwirtschaft.
Wenn Reboundeffekte unterdrückt werden, haben die Verbraucher keine Möglichkeit mehr, z.B. durch Mehrnachfrage nach effizienteren Produkten am Markt Anreize zu deren Entwicklung und Vermarktung zu setzen. Unternehmen haben kein Interesse mehr daran, effizientere Produkte auf den Markt zu bringen. Sie hätten nichts davon, weil der erwartete Mehrwert bei den Kunden vom Staat abgeschöpft wird! Technologischer Fortschritt und Wirtschaftswachstum werden blockiert.
Zunehmende Produktivität einer Volkswirtschaft und steigender Wohlstand sind eben eng verknüpft mit steigender (marktgetriebener!) Energieeffizienz und einem steigenden Energieverbrauch.

Fazit: Zur Vermeidung der Reboundeffekte soll das Konsumverhalten beeinflußt und manipuliert werden; der Bürger wird entmündigt. Die Folgen für die Gesamtwirtschaft sind verheerend. Wenn der Staat Effizienzgewinne abschöpft und den Energieverbrauch reglementiert, dann sind wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in Deutschland gefährdet.

These 5: Energiedienstleistungsmarkt

Das Grünbuch sagt: „Die Entwicklung des Energiedienstleistungsmarktes muss stärker vorangetrieben werden.
Die Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen kann durch neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle beschleunigt werden. Zwar halten viele Privathaushalte und Unternehmen Energieeffizienz für wichtig. Angebote wie Beratungen oder Contracting-Lösungen werden aber noch zu wenig genutzt. Die Entwicklung des Energiedienstleistungsmarktes muss deshalb stärker vorangetrieben werden.“

Kommentar: Zunächst stellt sich die Frage, was sind eigentlich ‚Energiedienstleistungen‘ (EDL)? Festgelegt ist das u.a. in der EU-Effizienzrichtlinie und im EDL-Gesetz von 2012 (letztmals novelliert 2015); dort heißt es: Eine Energiedienstleistung ist eine „Tätigkeit, die auf der Grundlage eines Vertrags erbracht wird und in der Regel zu … Energieeffizienzverbesserungen oder Primärenergieeinsparungen … führt.“ (EDL-G, §2 Satz 6). Die Förderung und Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarktes ist eine weitere Kernaufgabe der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Dieser Markt „wird als zentraler Motor für die Verbesserung von Energieeffizienz angesehen“ (Info-Flyer der BfEE). Aufgabe der BfEE ist es daher, dazu beizutragen, die im Energiekonzept der Bundesregierung und auf EU-Ebene formulierten Ziele mit Hilfe von ‚Energiedienstleistungen‘ durchzusetzen.
Tragende Säulen des EDL-Markts sind u.a. ‚Energiemanagement‘ und ‚Energie-Beratung‘ .

Energiemanagement: Bestandteile des Energiemanagements sind Energiemonitoring und Controlling (also u.a. das Erfassen und Steuern des Energieverbrauchs mit Smart-Metern; Stichwort ‚Digitalisierung der Energiewende‘) sowie die verpflichtende Einführung eins zertifizierten Energiemanagementsystems (EMS) nach ISO 50001 (normiert von der EU) in größeren Betrieben. Das EMS ist von der EU normiert und muss entsprechend von einer Zulassungsstelle zertifiziert werden.
Mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001 verpflichten sich die Unternehmen u.a. auf die Steigerung der Energieeffizienz und auf die langfristige Senkung des Energieverbrauchs sowie auf die Beachtung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen. (Leitfaden des Umwelt Bundesamts, „Energiemanagementsysteme in der Praxis“, 2012). Die Einhaltung und betriebliche Umsetzung der Verpflichtungen wird laufend von externen Prüfern kontrolliert und überwacht.

Energie-Beratung: Unter Energieberatung sind Beratungsleistungen für Gebäude-, Prozess- und Anlagenoptimierung zu verstehen. Dazu werden u.a. nach EU-Recht zertifizierte und für nicht KMU-Unternehmen verpflichtende Energie-Audits durchgeführt. In der Regel beurteilen dabei unternehmensfremde Auditoren (‚Experten‘) die betrieblichen Energiekonzepte und die Wirtschaftlichkeit von weiteren Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Noch ist die Inanspruchnahme dieser Energiedienstleistungen weitgehend freiwillig; zunehmend wird aber deren Inanspruchnahme verpflichtend und/oder sie wird zur Voraussetzung für steuerliche Begünstigungen und für die Befreiung von Abgaben.

Energiedienstleistungen sind die ‚Transmissionsriemen‘ über die die Politik ihre Vorgaben (Regulierungen,Ordnungspolitik) in die Gesellschaft transportieren will! Sie verschaffen dem Staat Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten in die Energieverwendung von Industriebetrieben und einzelnen Bürgern. Verpflichtende Energieberatung, verpflichtende Audits und die Pflicht zur Umsetzung der von externen ‚Experten‘ ermittelten Energiesparmaßnahmen, Kopplung von Fördermaßnahmen und/oder Steuerersparnissen an die Einrichtung eines zertifizierten Energiemanagementsystems: Der Staat unterwirft das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben seiner totalen Kontrolle!

Nach einer ‚Markterhebung Energieaudit 2016‘ der Universität Stuttgart (Institut für Energieeffizienz in der Produktion) schätzen die Anbieter von Energiedienstleistungen die Entwicklung des EDL-Marktes durchwegs positiv ein. Gründe für diese Einschätzung seien in erster Linie steigende Energiepreise und die zunehmende Verankerung von EDL in Gesetzen und Fördermaßnahmen. Klimawandel und Wirtschaftswachstum spielen dagegen kaum eine Rolle. Das Energiedienstleistungsgesetz „ist eine ungeheure neue Einnahmequelle für unsere bekannten üblichen Verdächtigen bei der Überprüfung … TÜV, DEKRA, IHKs“ ( Holger Douglas, „Auditierte Energie“,Deutscher Arbeitgeberverband, 2016)

Fazit: Die staatliche Förderung und Regulierung des ‚Marktes‘ für Energiedienstleistungen verfolgt einzig das Ziel, dem Staat wirkungsvolle Eingriffs-, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Energieverwendung von Wirtschaftsbetrieben und einzelnen Bürgern zu verschaffen. Die weitere Entwicklung des Energiedienstleistungsmarktes ist deshalb strikt abzulehnen!

These 6: Effektive Energieeinsparpolitik

Das Grünbuch sagt: „Eine effektive Energieeinsparpolitik auf europäischer Ebene funktioniert am besten mit klaren Zielvorgaben.
Ein nachhaltiges Energiesystem macht nicht an Ländergrenzen halt. Nationale und europäische Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich ergänzen. Das kann auch bedeuten, verbindliche Zielvorgaben auf europäischer Ebene zu vereinbaren.“

Kommentar: Siehe dazu auch meinen Kommentar zu These 3 des Grünbuchs. Die Vereinbarungen von verbindlichen Zielvorgaben auf europäischer Ebene entmachten die nationalen Parlamente. Diese Entmachtung ist gewollt! So empfiehlt z.B. das Umweltbundesamt „die bestehenden Zielwerte des Energiekonzeptes 2010/11 [in einem Gesetz] verbindlich festzuschreiben und so unabhängig von wechselnden politischen Wetterlagen oder Haushaltssituationen zu machen.“ (UBA, „Stromsparen – Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende“, September 2015)

Damit werden NGOs und anderen, nicht demokratisch legitimierten Aktivistenorganisationen, Einspruchs- und Klagemöglichkeiten bei internationalen Organisationen (EU-Kommission) und Gerichten eröffnet.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben im Juli 2016 bei der EU ein Beschwerdeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Verbände kritisieren, dass die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland nicht ausreichten, das von der Europäischen Union festgelegte Ziel von 1,5% Energieeinsparung pro Jahr zu erfüllen. (Pressemitteilung)
Der Staat, der auf der einen Seite die totalen Herrschaft über die Gesellschaft anstrebt, wird auf der anderen Seite der Willkür von NGOs, Aktivistengruppen, Gerichten und supranationalen Organisationen ausgeliefert. Keine erfreulichen Aussichten!

Fazit: Im Interesse der Handlungsfähigkeit von demokratisch gewählten Regierungen souveräner Staaten ist die Vereinbarung von Effizienzzielen auf europäischer Ebene abzulehnen!

These 7: EU-Gemeinschaftsinstrumente

Das Grünbuch sagt: „Wo sinnvoll, sollten EU-Gemeinschaftsinstrumente verstärkt genutzt werden.
Nationale und europäische Instrumente dienen gleichsam der Erfüllung der Energieeffizienzziele. Erfolgreiche europäische Instrumente, wie z. B. das EU-Energielabel oder EU-Ökodesign, verbinden Effizienzsteigerungen mit fairem Wettbewerb. Wo sinnvoll, sollten daher bestehende Instrumente weiterentwickelt und mit neuen Ansätzen ergänzt werden.“

Kommentar: Am EU-Energielabel und an der Ökodesign-Richtline der EU wird deutlich, wie einzelne Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu einer totalen Kontrolle und Verhaltenssteuerung durch den Staat führen. Anstatt durch mehr Verbraucherinformation für mehr Markttransparenz zu sorgen, setzt die EU immer mehr auf die ‚Erziehung‘ des Verbrauchers oder gleich ganz aufs Verbieten bestimmter Produkte.
Die Staubsaugerverordnung (Teil der Ökodesign-Richtlinie) verbietet es z.B. ab September 2017 noch Staubsauger mit einer Nennleistung von mehr als 900 Watt in den Handel zu bringen. Neben der Nennleistung werden in der Verordnung der jährliche(!) Energieverbrauch, die Staubaufnahme, die zulässige Staubemission, der zulässige Schallleistungspegel, sowie die Lebendauern von Schlauch und Motor vorgeschrieben. Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen in der EU nicht länger verkauft werden. Als ob der Verbraucher nicht in der Lage wäre, Produkte zu vergleichen und sich selbst für das für ihn passende Gerät zu entscheiden. Sind wir wirklich die Trottel, für die man uns in Brüssel und Berlin zu halten scheint?
Dass es beim EU-Energielabel nicht um den aufgeklärten Verbraucher geht, sondern darum, ihn zum Kauf von energiesparenden Geräten zu ‚motivieren‘, zeigt die aktuelle Diskussion um die Ökodesign-Anforderungen für Fernseher (Revision der Verordnung 642/2009). Die Effizienzklassen sollen progressiv in Abhängigkeit von der Größe gesetzt werden. „Für größere Geräte wird es dadurch schwieriger, eine höhere Effizienzklasse zu erfüllen. Verbraucher können so eher auch auf kleinere Geräte zurückgreifen, bei denen der absolute Energieverbrauch niedriger ist als bei einem größeren Gerät“ (UBA, „Handbuch Rebound-Effekte“, Juni 2016 ). Das Umweltbundesamt (UBA) spricht hier unverblümt von einem „Verhaltenstraining beim Kauf …“ (a.a.O.)
Wie die Einstufung in eine ‚progressive‘ Effizienzklasse zustande kommt und was sie bedeutet, ist für den Käufer eines Gerätes nicht mehr nachvollziehbar. Das EU-Energielabel mit seinen farblich dargestellten Effizienzklassen dient also nicht der Information des Verbrauchers über die Effizienz eines Gerätes, sonder seiner Erziehung zum Energiesparen!
Dabei kennt die Regelungswut der EU keine Grenzen. Zur Zeit sind Verordnungen für rund sechzig Produktgruppen aus den Bereichen Heizen, Elektronik, Haushaltsgeräte, Beleuchtung, sowie industrielle Maschinen und Anlagen in Bearbeitung oder bereits erlassen.

Fazit: Die aktuelle Ausgestaltung des EU-Energielabels und die Ökodesign-Richtlinie dienen nicht der Markttransparenz und der Information des Verbrauchers, sondern seiner Erziehung zum Energiesparen. Eine Weiterentwicklung dieser Instrumente ‚mit neuen Ansätzen‘ zum Verhaltenstraining ist abzulehnen.

 

Peter Maier-Schuler

 

 

 

Ein Gedanke zu „Bürgerbeteiligung Grünbuch „Energieeffizienz“ – Teil 2

  1. Christian Baumgarten

    Dekarbonisierung ist Selbstmord der Menschheit ( Peter Schmidt, Arbeitgeberpräsident)
    Wann ist endlich Schluß mit dem Kampf gegen CO2? Wer weder in der Schule noch im Studium oder Beruf sich ein gewisses Minimum an chemischen Kenntnissen angeeignet hat und ein braver Bürger ist, fällt auf diese unerhörte Ersatzreligion herein. Da alle Pflanzen ihren Kohlenstoff als Grundelement für ihr Wachstum nur in Gasform aus der Luft beziehen können wäre eine Reduzierung dieses Elements oder gar, wie unsere Regierungsvertreter verlangen, eine totale Entfernung – völlig unmöglich – das Absterben der Pflanzen die Folge. Wovon dann soll Mensch und Tier leben?
    Für diese unmögliche Pseudoreligion gibt unsere Regierung über 25 Milliarden € jedes Jahr von unserem Steuergeld in die Taschen von Erbauern von Windrädern und Photovoltaik – Anlagen und vertreibt unsere Industrie. Leider wird sie von sog. Wissenschaftlern unterstützt, die von ihrem Geld leben!

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