Grünbuch-Thesen Teil 2: Instrumentarium zur Steigerung der Energieeffizienz
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Europäische Union und die Bundesregierung in den letzten Jahren mit Verordnungen und Gesetzen die Voraussetzungen für die Steuerung und Reglementierung des Energieverbrauchs geschaffen. Bereits 2009 wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ins Leben gerufen. Aufgabe der Behörde ist es laut EDL-G (‚Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen‘), die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Energieeinsparziele durch Förderung von Energiedienstleistungen (EDL) und andere Effizienzmaßnahmen zu unterstützen.
Mit dem im August dieses Jahres von der Bundesregierung vorgelegten Grünbuch „Energie-Effizienz“ wird für Deutschland nun die konkrete Umsetzung der Energierationierung in Friedenszeiten geplant. Bis zum 31. Oktober 2016 haben alle Bürger die Möglichkeit, im Rahmen eines ‚Konsultationsverfahrens‘ zu den Thesen des Grünbuchs Stellung zu nehmen.
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